Sicher lernen. Fair spielen. Verantwortung übernehmen.
Kinder und Jugendliche sollen sich beim Meuselwitzer Schachverein sicher, respektiert und willkommen fühlen.
Der Schutz junger Menschen ist eine zentrale Aufgabe unserer Vereinsarbeit und hat gegenüber sportlichen Ergebnissen immer Vorrang.
Unser Schutzversprechen
Der Meuselwitzer Schachverein 1921 e. V. setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Unser Kinderschutzkonzept soll Risiken frühzeitig erkennen, Grenzverletzungen verhindern und im Verdachtsfall ein verlässliches Vorgehen sicherstellen.
Wir treten insbesondere jeder Form von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung entgegen.
Klare Regeln
Verbindliche Standards regeln den Umgang mit Nähe, Distanz, Kommunikation, Körperkontakt und Aufsicht.
Feste Ansprechpartner
Kinder, Eltern, Trainer und Vereinsmitglieder wissen, an wen sie sich mit Fragen oder Beobachtungen wenden können.
Geregelte Abläufe
Bei Hinweisen oder Verdachtsfällen gelten nachvollziehbare Schritte, bei denen der Schutz des Kindes an erster Stelle steht.
Für wen gilt das Kinderschutzkonzept?
Das Konzept ist verbindlich für:
- alle ehrenamtlich und hauptamtlich im Verein Tätigen,
- Trainerinnen und Trainer, Betreuer und Mannschaftsverantwortliche,
- alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen,
- Training, Turniere, Mannschaftskämpfe, Fahrten und Veranstaltungen,
- Übernachtungen und längere Betreuungsangebote sowie
- digitale Angebote und die vereinsbezogene Kommunikation.
Unsere verbindlichen Verhaltensregeln
Respektvolle Kommunikation
- respektvolle und altersgerechte Sprache
- keine abwertenden, sexistischen oder einschüchternden Aussagen
- kein vermeintlicher Spaß auf Kosten von Kindern
Nähe und Distanz
- professionelle und nachvollziehbare Distanz
- keine privaten Beziehungen zu Schutzbefohlenen
- keine Geheimnisse gegenüber Eltern
- keine Bevorzugung einzelner Kinder
Körperkontakt
- nur situationsangemessen und erforderlich
- keine Berührungen gegen den Willen eines Kindes
- sensibler Umgang mit persönlichen Grenzen
Digitale Kommunikation
- keine privaten Einzelchats ohne Transparenz oder Einbindung der Eltern
- Nutzung nachvollziehbarer Vereinskommunikation
- keine Weitergabe von Bildern ohne Zustimmung
- keine privaten Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken
Einzeltraining
- möglichst offen, öffentlich oder von außen einsehbar
- Eltern werden über Einzeltraining informiert
- keine abgeschlossenen Räume ohne Sichtkontakt
Turniere und Fahrten
- klare und transparente Aufsichtsregelungen
- nachvollziehbare Organisation von Fahrten
- getrennte Unterbringung von Betreuern und Kindern
- keine gemeinsame Zimmerbelegung von Betreuern und Kindern
Die Trainerrolle oder eine andere Vertrauens- und Machtposition darf niemals zum Nachteil eines Kindes ausgenutzt werden.
Prävention und Qualitätssicherung
Kinderschutz ist keine einmalige Maßnahme. Der Verein setzt deshalb auf kontinuierliche Prävention und regelmäßige Überprüfung.
- verbindlicher Verhaltenskodex für Trainer und Ansprechpartner
- schriftliche Selbstverpflichtung der eingesetzten Personen
- Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse bei regelmäßig tätigen Personen
- Teilnahme an Kinderschutz-Schulungen und regelmäßige Sensibilisierung
- regelmäßige Information der Eltern
- altersgerechte Aufklärung der Kinder und Jugendlichen
- Überprüfung und Weiterentwicklung des Konzeptes mindestens alle zwei Jahre
Unsere Ansprechpartner
Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Vereinsmitglieder können sich bei Fragen, Beobachtungen oder Unsicherheiten an unsere Kinderschutzbeauftragten wenden.
Frank Große
Kinderschutzbeauftragter
Zentrale Ansprechperson, Dokumentation von Vorfällen, Kontakt zu Fachstellen und Beratung des Vorstands.
Laura Kirste
Stellvertretende Kinderschutzbeauftragte
Steve Glaubauf
Stellvertretender Kinderschutzbeauftragter
Hinweise werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur an diejenigen Personen oder Fachstellen weitergegeben, die für den Schutz des Kindes und die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
Bitte verwenden Sie im Betreff den Hinweis „Kinderschutz – vertraulich“.
Was geschieht bei einem Hinweis oder Verdacht?
Für Hinweise, Beobachtungen oder Mitteilungen gilt ein verbindlicher Interventionsablauf:
- Wahrnehmen: Eine Beobachtung, Mitteilung oder Veränderung wird ernst genommen.
- Dokumentieren: Wahrnehmungen werden sachlich, schriftlich und zeitnah festgehalten.
- Melden: Der Kinderschutzbeauftragte oder eine Vertretung wird unverzüglich informiert.
- Bewerten: Es finden keine eigenständigen Ermittlungen statt. Bei Bedarf wird eine externe Fachberatung einbezogen.
- Schützen: Notwendige Maßnahmen zum Schutz des Kindes werden eingeleitet.
- Weitergeben: Wenn erforderlich, werden Jugendamt, Fachstellen oder Polizei eingeschaltet.
Bei einem Verdacht gilt:
- Ruhe bewahren.
- Zuhören und nicht bewerten.
- Keine Versprechen über den weiteren Verlauf geben.
- Beobachtungen sachlich dokumentieren.
- Den Kinderschutzbeauftragten informieren.
Der Schutz des Kindes hat Vorrang. Datenschutz und Vertraulichkeit sind in allen Schritten zu wahren.
Externe Beratung und Unterstützung
Der Verein arbeitet bei Bedarf mit externen Fachstellen zusammen. Die folgenden Kontaktdaten entsprechen dem Kinderschutzkonzept mit Stand 27. März 2026.
| Fachstelle | Kontakt |
|---|---|
| Jugendamt Altenburger Land Theaterplatz 7/8, 04600 Altenburg | Telefon: 03447 586-587 E-Mail: jugendamt@altenburgerland.de |
| Allgemeiner Sozialer Dienst | Telefon: 03447 586-574 E-Mail: soziale.dienste@altenburgerland.de |
| Netzwerk Kinderschutz & Frühe Hilfen Dostojewskistraße 14, Altenburg | Telefon: 03447 586-540 E-Mail: kinderschutz@altenburgerland.de |
| Familienberatung | Telefon: 03447 499 3030 E-Mail: familienberatung@altenburgerland.de |
Dokumente zum Kinderschutz
Das Kinderschutzkonzept und die kompakte Elterninformation können hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Kinderschutz geht uns alle an.
Hinsehen, zuhören und verantwortungsvoll handeln schaffen die Grundlage dafür, dass Kinder und Jugendliche sicher und mit Freude Schach spielen können.
Kinderschutzkonzept beschlossen und in Kraft getreten am 27. März 2026.