Satzung und Ordnungen

Transparent und verbindlich

Die Satzung und die Ordnungen bilden die Grundlage unserer Vereinsarbeit. Sie regeln die Ziele und Strukturen des Vereins sowie wichtige Fragen des Jugend- und Vereinslebens.

Die aktuell veröffentlichten Dokumente können auf dieser Seite eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.

Vereinssatzung

Die Satzung enthält die grundlegenden Bestimmungen des Meuselwitzer Schachvereins 1921 e. V. Sie regelt insbesondere den Vereinszweck, die Gemeinnützigkeit, die Mitgliedschaft, die Organe des Vereins sowie die Aufgaben von Vorstand und Mitgliederversammlung.

Satzung des Meuselwitzer Schachvereins 1921 e. V.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 8. April 2011

Die Satzung enthält unter anderem Regelungen zu:

  • Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
  • Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
  • Mitgliedsbeiträgen
  • Vorstand und Mitgliederversammlung
  • Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

Ergänzung und Änderung zur Satzung

Letzte Änderungen vom 8. Juli 2011

Die Anlage ist Bestandteil der gültigen Satzungsregelungen und muss gemeinsam mit der ursprünglichen Satzung gelesen werden.

  • Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln gerichtlich und außergerichtlich.
  • § 8 Absatz 6 der ursprünglichen Satzung wurde gestrichen.
  • Die Vermögensbindung bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wurde neu geregelt.

Hinweis: Für die vollständige und aktuelle Satzungslage sind die Satzung vom 8. April 2011 und die Ergänzung vom 8. Juli 2011 gemeinsam maßgeblich. Diese können hier in der Lesefassung der Satzung eingesehen werden.


Jugendordnung

Jugendordnung des Meuselwitzer Schachvereins 1921 e. V.

Beschlossen und in Kraft getreten am 27. März 2026

Die Jugendordnung bildet die organisatorische Grundlage unserer Kinder- und Jugendarbeit.

Sie regelt insbesondere:

  • Status und Aufgaben der Vereinsjugend
  • Jugendversammlung und Jugendleitung
  • Wahl und Aufgaben des Jugendwarts und des Jugendsprechers
  • Zusammenarbeit der Jugendleitung mit dem Vereinsvorstand
  • Finanzierung und Budget der Jugendarbeit
  • Wahlen und Amtszeiten
  • Grundsätze zu Kinderschutz und Aufsichtspflicht

Hausordnung für die Vereinsräume

Hausordnung im Gebäude des SJFZ Meuselwitz

Stand: 31. Juli 2025

Die Hausordnung gilt für Mitglieder, Eltern, Gäste und Besucher des Schachvereins bei der Nutzung der Vereinsräume und des Geländes am SJFZ, Am Auholz 17 in Meuselwitz.

Sie enthält insbesondere Regelungen zu:

  • Nutzung der Räumlichkeiten des SJFZ
  • Aufenthalt von Erwachsenen auf dem Kinder- und Jugendschutzgelände
  • Alkohol- und Rauchverbot
  • Nutzung der Außenanlagen und Sitzmöglichkeiten
  • Parkmöglichkeiten und Freihaltung der Zufahrten

Mitgliedschaft und Beiträge

Die geltenden Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Eine Übersicht über die aktuellen Beiträge, die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft und das Aufnahmeverfahren finden Sie auf unserer Mitgliedschaftsseite.


Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale Aufgabe unserer Vereinsarbeit. Das Kinderschutzkonzept des Meuselwitzer Schachvereins 1921 e. V. schafft verbindliche Regeln für Training, Turniere, Fahrten, Veranstaltungen und die digitale Kommunikation.

Kinderschutzkonzept des Meuselwitzer Schachvereins 1921 e. V.

Beschlossen und in Kraft getreten am 27. März 2026

Das Konzept dient der Prävention von körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung. Es gilt für alle im Verein tätigen Personen mit Kontakt zu Minderjährigen.

Es umfasst insbesondere:

  • verbindliche Regeln zu Nähe, Distanz und respektvoller Kommunikation,
  • Vorgaben für Einzeltraining, digitale Kommunikation, Turniere und Fahrten,
  • Selbstverpflichtungen und einen verbindlichen Verhaltenskodex,
  • Regelungen zu erweiterten Führungszeugnissen und Schulungen,
  • feste Kinderschutzbeauftragte und externe Fachstellen sowie
  • einen geregelten Interventionsablauf bei Hinweisen oder Verdachtsfällen.

Kinderschutzbeauftragter: Frank Große
Stellvertretung: Laura Kirste und Steve Glaubauf

Hinweis: Personenbezogene interne Nachweise, insbesondere die Dokumentation der Einsichtnahme in Führungszeugnisse und individuelle Schulungsnachweise, werden aus Datenschutzgründen nicht öffentlich bereitgestellt.


Weitere Vereinsregelungen

Weitere Ordnungen und Konzepte werden an dieser Stelle ergänzt, sobald sie in einer aktuellen und beschlossenen Fassung vorliegen.

Bei Fragen zu den veröffentlichten Dokumenten wenden Sie sich bitte über unsere zentrale Kontaktseite an den Vorstand.